Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Prozenten angegeben und spiegelt die Beeinträchtigung des Kindes wider. Je höher der GdB, desto schwerwiegender die Behinderung. Ab einem GdB von 50 gelten Kinder als schwerbehindert.
Die Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis sind Buchstaben, die bestimmte zusätzliche Ansprüche und Rechte für die Inhaber:innen des Ausweises kennzeichnen. Die Merkzeichen geben an, welche besonderen Bedürfnisse oder Beeinträchtigungen vorliegen und welche spezifischen Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden können. Hier sind einige der häufigsten Merkzeichen:
G (Gehbehinderung): Dieses Merkzeichen wird erteilt, wenn die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Es ermöglicht Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr und bei der Parkplatzsuche.
aG (außergewöhnliche Gehbehinderung): Dieses Merkzeichen wird vergeben, wenn die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist und zusätzlich eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt. Es berechtigt zur Inanspruchnahme von Begleitpersonen und weiteren Mobilitätserleichterungen.
B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson): Das Merkzeichen B wird erteilt, wenn die Notwendigkeit besteht, aufgrund der Behinderung ständig eine Begleitperson in Anspruch zu nehmen. Es ermöglicht der schwerbehinderten Person, eine Begleitperson kostenfrei in öffentlichen Verkehrsmitteln mitzunehmen. Dieses Merkzeichen soll sicherstellen, dass Menschen mit schweren Behinderungen nicht nur mobil, sondern auch in ihrer sozialen Teilhabe unterstützt werden.
H (Hilflosigkeit): Das Merkzeichen H wird erteilt, wenn eine ständige Begleitung und Hilfe im Alltag notwendig ist.
Bl (Blindheit): Das Merkzeichen Bl wird bei vollständiger Blindheit vergeben. Es ermöglicht spezielle Leistungen und Ermäßigungen, beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr oder bei kulturellen Veranstaltungen.
aG, B, H (außergewöhnliche Gehbehinderung, Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson, Hilflosigkeit): Diese Kombination der Merkzeichen zeigt an, dass sowohl eine außergewöhnliche Gehbehinderung als auch eine Hilflosigkeit vorliegen. Es berechtigt zu verschiedenen Unterstützungsleistungen.
RF (Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht): Das Merkzeichen RF kann bei erheblichen Seh- oder Hörbeeinträchtigungen die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ermöglichen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Merkzeichen individuell aufgrund des individuellen Hilfebedarfs und der Beeinträchtigungen vergeben werden. Sie dienen dazu, den besonderen Bedürfnissen der schwerbehinderten Menschen gerecht zu werden und den Zugang zu speziellen Unterstützungsleistungen zu erleichtern. Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es, diese Merkzeichen zu beantragen und somit die jeweiligen Ansprüche geltend zu machen.